Nachbarschaftspark

Foto: Simon Veith, (C) Urbane Nachbarschaft BOB gGmbH

Foto: Suilian Richon, (C) Urbane Nachbarschaft BOB gGmbH

Hier entsteht ein besonderer Raum unter freiem Himmel: für nachbarschaftliche Begegnungen und Veranstaltungen, mit sicheren Wegeverbindungen für die Schulkinder und Terrassen zum Gärtnern.

Kein Campus funktioniert ohne Außenbereich: Der 4.500 m² große BOB CAMPUS Nachbarschaftspark entsteht bis 2023 in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal sowie den Menschen aus Oberbarmen und Wichlinghausen. Grundlage dafür ist der Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros atelier le balto.

Wenn die Nachbarschaftsetage das Herz des BOB CAMPUS ist, ist der Nachbarschaftspark so etwas wie seine grüne Lunge.

Der Nachbarschaftspark erstreckt sich über den Hang bis zum Fabrikgebäude und ist in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Er wird künftig Nordbahntrasse, Max-Planck-Straße, BOB CAMPUS und Wichlinghauser Straße verbinden. Über den direkten Zugang zur Nordbahntrasse ist der BOB CAMPUS mit der gesamten Stadt verbunden – und Wuppertal mit dem BOB CAMPUS.

Im Nachbarschaftspark entstehen mehrere Gartenterrassen. Menschen aus der Nachbarschaft können die Terrassen kultivieren und selbstgepflanztes Obst und Gemüse ernten. So kann man mitten in Oberbarmen ganz nebenbei lernen, wie aus einem Samenkorn eine Pflanze wächst oder wann Karotten reif sind.

Wenn Du Lust auf selbstgezogenes Gemüse und gemeinschaftliches Gärtnern mitten in Oberbarmen hast, melde Dich gerne bei uns: Elina Schniewind, e.schniewind@bob-campus.de.

Spielregeln für das Miteinander

Grundlage für die Nutzung der Nachbarschaftsetage ist ein respektvolles Miteinander. Jegliche Form von Ausgrenzung, Rassismus, Homophobie, sonstiger Diskriminierung und verbaler oder körperlicher Gewalt werden nicht akzeptiert.
Der/ die Nutzer*in bestätigt mit der Unterschrift, dass der die Räumlichkeiten nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/ werden und verpflichtet sich, Teilnehmende, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten,
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben,
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

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